Corona Verordnung bei Heimspielen
von Klaus Müller
Neue Regelung bezüglich CORONA-Verordnung bei Heimspielen und im Trainingsbetrieb des TuS Ahbach.
Weiterhin gelten die Abstands –und Hygienevorschriften in allen Bereichen des Geländes.
Es gilt die gemäß der 26. CORONA-Verordnung vorgesehene 3 G – Regel:
Das bedeutet für die Zuschauer:
Sportgelände:
Zutritt zum Sportgelände nur für Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis. Dies gilt auch für Spieler. Zutritt für Nicht-Geimpfte und nicht genesene ist nur möglich, sofern der Zuschauer eine tagesaktuelle negative Antigen-Schnelltest-Bescheinigung (24 Std.) oder eine negative PCR-Test-Bescheinigung (48 Std.) direkt beim Betreten des Sportgeländes vorweisen kann.
Diese Regelungen gelten für Personen ab 12 Jahren. Bei Schülern zwischen 12 und 17 Jahren reicht der Schülerausweis als Testnachweis.
Die entsprechenden Nachweise werden beim Betreten des Geländes kontrolliert!
Clubheim:
Das Clubheim ist geöffnet. Bei Eintritt bitte in die Kontaktliste eintragen oder die Luca-App nutzen.